Einnahmen, welche nicht zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenkasse herangezogen werden!
Folgende Einnahmen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Beitragserhebung herangezogen!
1. Mutterschaftsgeld
2. Elterngeld
3. Betreuungsgeld
4. Wohngeld
5. Kindergeld
6. geringfügig entlohnten Beschäftigungen
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