Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag
Die Leistung orientiert sich immer am sogenannten “erstattungsfähigen Rechnungsbetrag”.
Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Gesamtrechnungsbetrag abzüglich der nicht erstattungsfähigen Kosten.
Was heißt das im Zweifelsfall für dich?
Im Einzelnen kommt es immer darauf an, ob deine gewählte Absicherung (Tarif), die durchgeführten und in Rechnung gestellten Punkte als erstattungsfähig vorsieht. Wenn Du falsch gewählt hast, dann kann Es vorkommen, dass nicht alles, was auf einer Zahnarztrechnung aufgeführt ist, von der Versicherung erstattet wird.
Empfehlung
Bevor du dich bindest solltest Du die Offerten im Detail prüfen. Bei der Prüfung und Antragsstellung können wir dich gern unterstützen. Was viel wichtiger ist wir stehen mit unserem Service und Clearment Vertragsschutz im Leistungsfall an deiner Seite.
Am besten du vereinbarst direkt einen Termin, damit Du die teueren Fehler vermeidest.