Sie haben in der Vergangenheit einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse gewählt und möchten jetzt zu einer anderen Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung wechseln.
Wenn Sie eine Wahltarif bei der Krankenkasse gewählt haben, dann binden Sie sich 36 Monate an Ihre Wahl.
Die Frist beginnt mit dem Beginn des Wahltarifs.
Beispiel:
Wahltarif ab dem 01.02.2020
Fristablauf = 31.01.2023
Innerhalb der ersten 36 Monate Bindefrist können Sie die Krankenkasse nicht ordentlich wechseln oder kündigen.
Sie können nur eine Kündigung aussprechen, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.
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