Umstände, welche zur Versicherungspflicht führen, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!

Umstände, welche zur Versicherungspflicht führen, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!

Hier klären wir die Frage, welche Umstände zur Versicherungspflicht führen.

1. abhängige Beschäftigung mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (wenn Sie sich nach dem 31.12.2002 privat versichert haben, sollten Sie sich vorher private versichert haben, dann gilt die alte Grenze/JAEG) - am besten Sie nehmen mit uns Kontakt auf!
2. Empfang von Arbeitslosengeld 1, unter Umständen kann man sich von diesem Pflichtumstand befreien lassen
3. als ordentliche Student bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
4. Familienversicherung

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