Versicherungspflicht ab der Vollendung des 55. Lebensjahres

Versicherungspflicht ab der Vollendung des 55. Lebensjahres

Welche Umstände führen nach der Vollendung des 55. Lebensjahr zur Versicherungspflicht für private versicherte Personen?
Wenn Sie privat versichert und das 55. Lebensjahr vollendet haben, dann tritt die Versicherungspflicht nur noch bei bestimmten Umständen ein.

Die meisten Mitmenschen denken, dass man als privat Versicherter ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr in die Krankenkasse kommt, auch dann nicht wenn ein Pflichtumstand eintreten sollte. Diese Aussage bzw. Annahme entspricht nicht der Wahrheit. Es gibt Umstände!

Als erste hilft eine Blick in das Gesetz!

Folgende Umstände führen zur Versicherungspflicht:
1. Familienversicherung
2. Mitgliedschaft in der KSK

Darüber hinaus gilt §6 Abs 3a SGB 5
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

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