Wer darf seine Krankenversicherung in Deutschland eigenständig regeln?
Immer wieder kommt die Frage danach, wer sich in Deutschland um seine Krankenversicherung selbst kümmern darf?
In Deutschland dürfen sich die folgenden Personenkreise eigenständig um Ihre Krankenversicherung kümmern.
Die Personen haben den Vorteil, dass Sie sich bei der Versorgung Ihrer Gesundheit erheblich besser stellen können als die restliche Bevölkerung.
1. Beamte, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe oder Widerruf, Referendare und Ihre Angehörigen
2. Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibenden
3. Angestellte, Arbeiter und abhängig Beschäftigte über der Versicherungspflichtgrenze
Neben den genannten Personengruppen gibt es noch recht viele andere Personenkreise, welche unter Umständen sich ebenfalls zu den erlauchten Kreis gehören.
- Studenten, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreit haben
- Geringverdiener
- beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
- Hausfrauen
und einige andere Personenkreise.
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