Wie werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse bemessen?

Wie werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse bemessen?

Die Erhebung des Beitrages in der gesetzlichen Krankenkasse ist für die meisten Menschen ein Buch mit 7 Siegeln.
Folgende Einkunftsarten werden zur Beitragsbemessung herangezogen:

Zu den beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, welche zum Lebensunterhalt dienen können. Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören:

1. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
2. der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
3. Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
4. Pensionen
5. Witwenrenten
6. Beamtenbezüge
7. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
8. Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
9. Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
10. Bafög (nur der staatliche Zuschuss)
11. ggf. das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners


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