Krankenkassenwechsel (Sie möchten von der eine Krankenkasse zur einer Anderen wechseln. z.B: von der AOK zur IKK)

Krankenkassenwechsel (Sie möchten von der eine Krankenkasse zur einer Anderen wechseln. z.B: von der AOK zur IKK)

Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, dann muss man gewisse Fristen einhalten. Grundsätzlich ist eine Willenserklärung in Form einer Kündigung  notwendig. Man unterscheidet die Kündigung in eine ordentliche und eine ausserordentliche Kündigung.

1. ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung muss man eine Frist von 2 vollen Monaten einhalten. Mit Ablauf des übernächsten Monat kann eine Mitgliedschaft in der neuen gesetzlichen Krankenkasse begründet werden.
Beispiel:
- Kündigung im Laufe des Monat März
- Beginn der Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse kann frühestens zu 01.06. begründet werden

2. aussenordentliche Kündigung

Eine ausserordentliche Kündigung (Sonderkündigung) kann man nur auf Grund einer Beitragserhöhung aussprechen. Die Frist von 2 vollen Monaten muss einhalten. Die Bindefrist wird verkürzt.

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